|
|
|
Allgemeine Verleihbedingungen für Werkzeuge:
- Miete
Der Vermieter Elektrotechnik Mangelberger stellt dem Mieter eine Maschine
(Gerät) zur Verfügung, damit dieser unter seiner eigenen Verantwortung
Arbeiten ausführen kann.
- Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit der Bereitstellung des Mietgegenstandes und
endet mit der Rückgabe. Abholung und Rückgabe müssen während
der üblichen Geschäftszeiten des Vermieters erfolgen. Der Miettag
beginnt ab 8.00 Uhr oder 17.00 Uhr, Mietdauer ab diesen Zeitpunkt 24 Stunden
lang.
- Mietpreis/Mietdauer
Der Mietpreis ist ein festgelegter Satz der sich nach Tag (24 Stunden)
richtet.
3.1 Wochenendtarif
Eineinhalb Tagesmieten - ab Freitag 16.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr.
3.2 Langzeittarif
Für 7 Tage nur 5 Tagesmieten (ab Montag 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr der
Folgewoche). Alle Mieten, die außerhalb dieser Zeit liegen werden
mit vollen Miettagen verrechnet. Die angegebenen Preise verstehen sich
ohne Versicherung und inklusive MWST. Nicht enthalten sind Verbrauchsmaterialien
wie Diamantscheiben, Bohrer und Meißel, Reinigungsmittel, Schmierstoffe
und sonstige Befestigungshilfen.
- Versicherung
Die Versicherung der Geräte ist obligatorisch (Kleingeräte 4
€ pro Tag, Großgeräte 15 € pro Tag) und deckt unvorhergesehene
und plötzliche Beschädigungen aus dem normalen Gebrauch ab.
Gewaltschäden schließt die Versicherung aus und der Mieter
muss für den Schaden aufkommen.
- Kaution
Die Kaution pro Gerät beträgt € 70.-
- Reinigungskaution
Die Reinigungskaution beträgt € 10.-. Bei gereinigt retournierten
Geräten wird die Kaution rückerstattet, bei verschmutzten Geräten
wird die Reinigungskaution für die Reinigung einbehalten.
- Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt bar bei Rückgabe des Mietgegenstandes prompt
ohne Abzug.
- Informationspflicht
Der Mieter hat sich vor einer Inbetriebnahme der gemieteten Maschine mit
einer allfälligen Betriebsanleitung oder sonstigen von uns zur Verfügung
gestellten Informationen, über die Verwendungsmöglichkeiten
und die damit verbundenen Risiken vertraut zu machen. Der Mieter verpflichtet
sich ausschließlich, das angemietete Gerät für seine Zwecke
zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Eigentumsvorbehalt
Bei einer Pfändung oder sonstige Inanspruchnahme des Kauf oder Mietgegenstandes
ist der Besteller verpflichtet, unser Eigentum geltend zu machen, uns
unverzüglich zu verständigen und uns alle Kosten für die
Erhaltung unseres Eigentums zu ersetzen. Bei einer trotz Mahnung andauernden
Vertragsverletzung oder bei einer Insolvenz des Bestellers sind wir berechtigt,
die Herausgabe des in unserem Eigentum stehenden Kaufgegenstandes zu verlangen
und diesen abzuholen, ohne dass hierdurch der Kaufvertrag aufgehoben werden
würde.
- Mangelfolgeschäden
Bei der Rückgabe der Maschine wird diese nur optisch geprüft.
Nachträglich werden die Maschinen durch eine Fachkraft genauestens
kontrolliert und geprüft, sollten sich durch diese Prüfung Folgeschäden
herausstellen, kann der Vermieter binnen einer Woche dem Letztmieter diese
Folgeschäden in Rechnung stellen.
- Gerichtsstand
Alle Vereinbahrungen mit dem Mieter unterliegen dem österreichischen
Recht. Für Vermietungen, Leistungen und Zahlungen gilt unser Sitz
als Erfüllungsort, auch wenn die Übergabe vereinbahrungsgemäß
an einem anderen Ort erfolgt. Gerichtsstand ist Salzburg.
|
|
|